Der Jahrespflegevertrag zur Grabpflege besteht zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner zur Pflege und Bepflanzung einer Grabstätte. Der Auftraggeber erhält von uns halbjährlich oder jährlich die Rechnung über die erfolgte Leistung.
Unsere jährliche Pflegeleistung umfasst folgende Arbeiten:
Säubern der Grabstätte von Laub und Unkraut
Rückschnitt des Bodendeckers und Gehölze
Entfernen von verblühten Blumensträußen und Schalen im Rahmen des Pflegeganges
Abräumen der Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung.
Wechselbepflanzung im Frühjahr, Sommer und Herbst einpflanzen